Übersetzungen


Häufig gestellte Fragen

Wie ist der Ablauf?

Gut funktioniert es erfahrungsgemäß, wenn Sie eine Übersetzung per E-Mail anfragen und dabei den zu übersetzenden Text als gescanten Anhang (PDF-Datei oder Bilddatei in gut lesbarer Qualität, z. B. JPG-Datei) oder als Textverarbeitungsdatei (MS Word, LibreOffice Writer) mitschicken. Dann gebe ich Ihnen gerne eine individuelle Rückmeldung zum Preis und zum erwartbaren Liefertermin.

Wenn Sie mich dann beauftragen möchten, kann der Auftrag ebenfalls per E-Mail erteilt werden.

Bei vertraulichen Dokumenten, die nicht offen per E-Mail versandt werden sollen, kann z. B. auf Anfrage PGP- oder S/MIME-Verschlüsselung verwendet werden oder auf den Postweg ausgewichen werden.

Geben Sie bei der Anfrage gerne auch ergänzend an, zu welchem Zweck Sie die Übersetzung brauchen. Es macht z. B. einen Unterschied, ob Sie ein druckfertig gesetztes Ergebnis (PDF-Datei inkl. Layout, mit korrekter Silbentrennung und Verwendung der endgültigen Zeichensätze) haben möchten oder „nur“ den Text als solchen (TXT-Datei, Textverarbeitungsdokument o. ä.) haben möchten, oder einen gestempelten und unterschriebenen Ausdruck als Original. Auch kann bei Urkundenübersetzungen von Interesse sein, wem Sie die Übersetzung vorlegen wollen (z. B. Bewerbungsempfänger, Immatrikulationsamt, Gericht, ...).

Was bekommt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber?

Das Hauptmerkmal der Dienstleistung ist die Übersetzung eines Textes von Schwedisch nach Deutsch, entweder digital (z. B. als PDF-Datei per E-Mail) oder in Schriftform (z. B. als gestempelter und unterschriebener Ausdruck per Post).

Was sind bestätigte Übersetzungen?

Bei einer bestätigten Übersetzung wird zusätzlich ein unterschriebener Bestätigungsvermerk gem. § 18 SFS 1985:613 oder § 75 LJG SH angebracht, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Eine solche Bestätigung wird z. B. für die Vorlage bei Behörden oder Gerichten nach § 142 Abs. 3 ZPO benötigt.

(Exkurs: Manchmal hört man statt bestätigter Übersetzung auch den Begriff „beglaubigte Übersetzung“, aber streng genommen passt dieser Begriff hier nicht, da Beglaubigungen nicht die Richtigkeit der Übersetzung beweisen sollen, sondern die Echtheit einer Unterschrift oder eines Dienstsiegels oder die Übereinstimmung einer Kopie mit einem Original – das aber kann ein Übersetzer nicht beglaubigen, sondern dies ist die Aufgabe von Notaren oder Behörden im Rahmen ihres Aufgabenbereichs. Allgemein gilt: Bei Übersetzungen kann eine zusätzliche Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des Übersetzers in seinem Bestätigungsvermerk in manchen Fällen erforderlich sein, wenn die Übersetzung im internationalen Rechtsverkehr verwendet werden soll und eine zusätzliche Überbeglaubigung, Apostille oder Legalisation gefordert wird. Die Botschaft des Staates, in dem die Übersetzung vorgelegt werden soll, gibt darüber telefonisch Auskunft. Speziell im Hinblick auf den internationalen Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Schweden gilt, dass auf Legalisationen per Abkommen verzichtet wird und allenfalls eine Apostille notwendig sein könnte. Der Empfänger, dem die Übersetzung vorgelegt werden soll, kann darüber Auskunft geben. Dies betrifft die Apostille für die Originalurkunde in der Ursprungssprache, für die Übersetzung selbst sollte normalerweise keine Apostille notwendig sein.)

Bei bestätigten Übersetzungen wird ein Ausdruck des Textes in der Ursprungssprache an die Übersetzung geklammert. Die Übersetzung wird so erstellt, dass sie dem Original in Layout und verwendeten Zeichensätzen möglichst nahe kommt.

Was kostet eine Übersetzung?

Das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, JVEG) sieht einen gesetzlichen Volumenpreis vor, für seltene Sprachen wie Schwedisch ist dieser Volumenpreis 1,95 EUR für jeweils angefangene 55 Anschläge (Leerzeichen zählen mit als Anschlag). Wenn die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls besonders erschwert ist (z. B. viele Fachausdrücke, schwer lesbar, besondere Eilbedürftigkeit), erhöht sich der Satz auf 2,10 EUR. Für Standardtexte oder Wiederholungen kann ein Rabatt möglich sein. Auch individuell vereinbarte Festpreise sind möglich und werden aufgrund der höheren Planungssicherheit von Kunden oft bevorzugt. Hinzu kommt Porto bei Versand eines schriftlichen Exemplars (üblicherweise 1,60 EUR nach Deutschland oder 3,70 EUR nach Schweden). Schicken Sie mir gerne Ihren zu übersetzenden Text als Preisanfrage, um ein Festpreisangebot zu bekommen.

Ist Schwedisch eine seltene Sprache?

Gemäß Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer BDÜ (Informationen zum neuen JVEG, 2014, S. 9) zählt Schwedisch zu den in Deutschland selten vorkommenden Fremdsprachen. Dies wurde anhand der prozentualen Anzahl Übersetzer (selten, wenn weniger als 1% der Gesamtzahl der ermächtigten Übersetzer für die jeweilige Sprache) eingeschätzt.

Kann man sich Übersetzer nicht ganz einfach sparen und stattdessen maschinell übersetzen?

Es gibt Software für die maschinelle Übersetzung, die sicher auch ihre Existenzberechtigung und ihre Einsatzfälle hat, z. B. wenn man sich einen ersten Eindruck von einer fremdsprachigen Literaturstelle verschaffen will, ohne dass man gleich eine teure Übersetzung in Auftrag geben möchte. Maschinelle Übersetzungen sind mit dem Fortschritt der künstlichen Intelligenz auch durchaus nicht schlecht, sie enthalten aber üblicherweise bei komplizierten Texten inhaltliche Fehler, weil eine künstliche Intelligenz den Inhalt nicht „versteht“, sondern nur mit anderen früheren Übersetzungen vergleicht und es „wieder so ähnlich übersetzt“, oder allenfalls versucht, den Sinn anhand extrahierter Schlüsselbegriffe zu bestimmen. Wenn es aber um wichtige Dokumente geht, reicht ein solches ungefähres Übersetzen normalerweise nicht aus, und die Kosten für einen echten Übersetzer sind dann gut angelegt.

Auch sind maschinelle Übersetzungen nach wie vor sprachlich häufig etwas holprig, was man z. B. auf automatisch übersetzten Internetseiten gut sehen kann. Trifft man selbst einmal auf eine solche automatisch übersetzte Seite im Internet, merkt man nicht selten, dass die automatische Übersetzung zwar einen Anhaltspunkt zum Inhalt liefert, den Lesefluss und das Verständnis aber erheblich erschweren kann, manchmal schaltet man dann „freiwillig“ zurück in die fremdsprachliche Originalfassung, weil diese dann doch einfacher zu verstehen ist als die Automatikübersetzung in der eigenen Muttersprache.

Stilblüten aus automatisch übersetzten Bedienungsanleitungen hat man vielleicht schon einmal gesehen, oder als weiteres Gegenbeispiel ein Auszug aus einer gerichtlichen Bekanntmachung eines ausländischen Familiengerichts, die in der F.A.Z. vom 07.02.2020 auf S. 25 einmal erschienen ist: „Anzeige veröffentlicht durch das Familiengericht (...) Ende der Verurteilung der Klage zur Anerkennung und Vollstreckung, die durch den Antragsteller ***, gegen Sie erhoben wurden ist, wurde durch unser Gericht die Ladung an Ihre Adresse die in der Klageschrift vorgeschrieben ist, abgeschickt (...) In dem Sie am 12.02.2020 um 09:30 Uhr an der Gerichtsverhandlung nicht teilnehmen oder das Verfahren nicht verfolgen, wird die Akte vom Verfahren aufgehoben“ – man ahnt schon, dass eine öffentliche Zustellung infolge eines zuvor fruchtlos gebliebenen Versuches der Anschriftenermittlung und die Ankündigung eines ggf. beabsichtigten Versäumnisurteils bezweckt sein könnten, allein aus sich heraus verstehen kann man die Übersetzung aber nur schwer.

Und was ist mit Vermittlungsagenturen für Übersetzer im Internet?

Wenn Sie mich direkt beauftragen, sind Sie sicher, dass ich Ihren Auftrag persönlich bearbeite und die Übersetzung von mir selbst erstellt wird. Und Sie haben einen konkreten Ansprechpartner. Dementsprechend kann ich Sie auch bei Rückfragen bestmöglich beraten. Bei Vermittlungsagenturen ist zwar häufig eine Homepage mit hocheffizienten Abläufen vorhanden, was natürlich zunächst ein Vorteil ist. Die eigentlichen Übersetzer im Hintergrund bleiben für Sie als Auftraggeber aber u. U. im Dunkeln. Und es ist auch nicht auszuschließen, dass die Übersetzer im Hintergrund nur einen Bruchteil dessen erhalten, was Sie der Vermittlungsagentur zahlen. Diese Nachteile lassen sich mit Direktaufträgen an den Übersetzer vermeiden.

Was kosten kleine Aufträge?

Das Mindesthonorar beträgt 20,- EUR pro Auftrag.

Wird Mehrwertsteuer fällig?

Mehrwertsteuer wird für Verbraucher und deutsche Firmenkunden gemäß § 19 UStG nicht berechnet. Für schwedische Firmenkunden gilt, dass der Käufer die Umsatzsteuer zahlt (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).

Wie kann gezahlt werden?

Normalerweise per Rechnung innerhalb von 30 Tagen durch Überweisung auf ein Girokonto in Schweden oder Deutschland. Anzahlungen oder Vorschusszahlung bleiben ggf. im Einzelfall vorbehalten.

Wie kommt der Auftrag zustande?

Durch Auftragsbestätigung oder indem ich mit der Ausführung beginne, nachdem Sie den Auftrag erteilt haben, z. B. per E-Mail.

Was ist alles im Lieferumfang enthalten?

Enthalten sind Übersetzung und Korrekturlesen, was nach den Regeln guter Übersetzerpraxis (KAMFS 2023:3 und Publikation des Kammarkollegiet God translatorssed, 2018, aktualisiert 2020) erfolgt.

Eine Faktenprüfung ist normalerweise nicht im Umfang des Vertrages enthalten.

Wie wird geliefert?

Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber erhält die vereinbarte Form der Übersetzung.

Falls nichts anderes vereinbart wurde, erhält sie oder er einen Ausdruck per Post (bei Bestätigung) oder eine PDF-Datei per E-Mail.

Was sollte die Auftraggeberin oder der Auftraggeber beachten?

Weisen Sie mich rechtzeitig darauf hin, wenn besondere Ausführungsformen gewünscht sind (z. B. Bestätigung oder Beglaubigung, spezielle Formen des Dateitransfers, wenn dieser nicht per E-Mail erfolgen soll, eine große Anzahl benötigter Kopien oder Exemplare, besondere Wünsche zum Layout, besondere Wünsche zu druckfertigen Vorlagen inklusive Preflight oder Probedruck, besondere Sprachprüfung o. ä.).

Stellen Sie unaufgefordert und unverzüglich alle Informationen bereit, die für den Übersetzungsauftrag von Bedeutung sind. Dokumente/Dateien müssen deutlich leserlich sein.

Dokumente sollten als Kopie zur Verfügung gestellt werden, oder elektronisch, nicht als Originaldokument.

Wenn Sie Wünsche zu Teillieferungen, Lieferfristen, Dateiformaten und Lieferarten haben, teilen Sie das gerne mit.

Außerdem benötige ich Ihre Daten (USt-IDNr. für Firmenkunden, generell Rechnungsanschrift und Auftraggeberin oder Auftraggeber bzw. Kontaktperson).

Worauf muss bei übersetzten Bedienungsanleitungen besonders geachtet werden?

Bei Bedienungsanleitungen kann ein erhöhtes Risiko bestehen, dass die Übersetzung zwar sprachlich korrekt ist, aber zu Instruktionsfehlern führen kann, wenn z. B. eine Beschriftung auf einer Maschine nicht exakt mit dem übersetzten Text übereinstimmt, sondern ein Synonym verwendet wird. Vergewissern Sie sich also zusätzlich, dass die Übersetzung mit dem übereinstimmt, was Sie ausdrücken möchten.

Darf man von fremden Texten eine Übersetzung bestellen?

Als Besteller tragen Sie die Verantwortung, dass Sie über die Urheberrechte zum Bestellen der Übersetzung verfügen.

Wie schnell bekommt man die Übersetzung?

Die Lieferung erfolgt normalerweise schnellstmöglich, bei Übersetzungen von 1-2 DIN-A4-Seiten oft innerhalb von 1-2 Tagen.

Was macht man, wenn man einen Fehler in der Übersetzung findet?

Sollte trotz aller Sorgfalt tatsächlich einmal ein Tippfehler in einer Übersetzung sein: Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei mir, dann erhalten Sie ein korrigiertes Exemplar im Austausch gegen das fehlerhafte.

Sind die mitgeteilten Daten sicher?

Ermächtigte Übersetzer unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und geben keine Details zu Aufträgen an Dritte preis, soweit es nicht durch Gesetz, andere Rechtsvorschrift oder behördliche Verfügung vorgeschrieben ist, z. B. für eine Steuererklärung, oder in meinem überwiegenden Interesse liegt, z. B. bei der Weitergabe von Daten an einen Inkassodienstleister, falls Rechnungen unbezahlt bleiben sollten.

Ich setze angemessene organisatorische und technische Mittel zum Schutz der mitgeteilten Daten ein.

Es obliegt Ihnen, für einen sicheren Empfang/Versand von E-Mails zu sorgen (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) oder anderenfalls andere Kommunikationsmöglichkeiten (Briefpost) zu nutzen, wenn die zu übersetzenden Dokumente besonders schutzbedürftige Inhalte haben, die nicht über E-Mail verschickt werden sollten.

Was ist bei Änderungen?

Änderungen des Ursprungstexts nach Beginn des Auftrags können berechnet werden. Betreffen die Änderungen eine Streichung bereits übersetzten Textes, darf auch Text, der bereits übersetzt worden ist, aber nicht mehr benötigt wird, berechnet werden.

Sollte der Auftrag aus Gründen abgebrochen werden, die Sie als Käufer zu vertreten haben, wird der bereits übersetzte Teil sowie zusätzlich höchstens 50% des verbleibenden Umfangs berechnet.


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Sören Wilhelms

Ermächtigter Übersetzer
Schwedisch-Deutsch

Drachenbahn 2
24159 Kiel
Tel. 0431 57 08 36 59